Vermögenssorge
Verwaltung von Girokonten, Geldanlagen und Vermögen; Abwehr und Regelung von Schuldverpflichtungen; Realisierung von Einnahmen z.B. verschiedene Sozialleistungen; Erbangelegenheiten regeln
Im Raum Hunsrück – Mittelmosel unterstütze ich Menschen in ihrem Zuhause, in Wohneinrichtungen und Pflegeheimen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen und Anliegen darin, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Das sind manchmal Menschen deren Versorgung zu Hause über Pflegedienste, Hausnotruf und Versorgung durch einen Mittagstisch sichergestellt werden muss. Dazu ist oft außerdem die Beantragung von Leistungen der Pflegekassen, die Beantragung auf Feststellung eines Pflegegrades sowie Anträge von Kostenübernahmen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder die vollstationäre Pflege notwendig.
Dann wieder kann es erforderlich sein, Leistungen zur Sicherung des Einkommens, wie Grundsicherung, Arbeitslosengeld und -hilfe, Wohngeld, Kindergeld, Renten, Ausbildungsförderung usw. für meine KlientInnen zu beantragen.
Möglicherweise ist es bei den Betroffenen zu einigen Schulden gekommen, die geregelt werden müssen. Dann ist manchmal auch die Vorbereitung eines gerichtlichen Privatinsolvenzverfahrens zur Schuldenbefreiung vonnöten.
Die Beantragung von weiteren Unterstützungsleistungen, wie den Leistungen der Eingliederungshilfe des Sozialgesetzbuch XII zur Teilhabe an einem selbstbestimmten Leben oder einer medizinischen Rehabilitation können ebenso hilfreich sein.
Das Vormundschaftsrecht wurde 1992 vom Betreuungsrecht abgelöst. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Rechtliche BetreuerInnen werden Menschen an die Seite gestellt, die ihre Angelegenheiten (teilweise) aufgrund einer psychischen Erkrankung, körperlich und/oder geistigen Behinderung nicht mehr erledigen können.